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Die grosse und in Deutschland mit Abstand wichtigste Suchmaschine hat bekannt gegeben, dass die Eignung für mobile Geräte in die Bewertung von Internetseiten einbezogen wird. Ab April ist "Mobile Friendlyness" ein weiterer Ranking-Faktor.
Es wird eine Kennzeichnung der optimierten Seiten in den Google-Ergebnissen geben. Diese Änderung wird voraussichtlich starke Auswirkungen auf die Suchergebnisse haben.
Was bedeutet das für Seitenbetreiber?
Die Optimierung der Websites für mobile Geräte (Tablets, Smartphones, etc.) wird für gute Positionen in den Suchergebnislisten essentiell. Manche Webmaster, die sich aktuellen Techniken verschliessen, werden mit weiter und noch stärker sinkenden Besucherzahlen zu kämpfen haben. Internet-Präsenzen mit moderner Technik und flexiblem Layout werden von den Änderungen profitieren.
Ob eine Website für mobile Geräte geeignet ist, können Sie hier einfach testen:
https://www.google.com/webmasters/tools/mobile-friendly/
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Während wir in Europa über die verpflichtende Platzierung von Buttons in vorgeschriebenen Farben diskutieren, haben Google und Microsoft still und leise eine technologische Bombe gezündet: WebMCP. Das Protokoll wurde bereits in Chrome 146 (Preview) integriert und markiert den Beginn des „Agentic Web“.
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Man könnte fast meinen, die EU-Kommission halte jeden kleinen Webshop-Betreiber für ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung und einem Heer von Software-Entwicklern. Das „Easy-in, Easy-out“-Prinzip und die neuen Gewährleistungs-Labels klingen auf dem Papier nach modernem Verbraucherschutz. In der Praxis sind sie jedoch vor allem eines: ein Schlag ins Gesicht für den digitalen Mittelstand.
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Neben dem Widerrufs-Button kommt mit dem EU-Gewährleistungslabel (oft auch als „Garantie-Label“ bezeichnet) eine weitere visuelle Pflicht auf Online-Händler zu. Die Regelung entspringt der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EU 2024/825) und soll für mehr Transparenz bei der Langlebigkeit von Produkten sorgen.
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