1. Stichtag und Rechtsgrundlage
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in Deutschland die technische Funktion eines Widerrufs-Buttons bereitstellen. Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und wurde im Februar 2026 final im Bundesgesetzblatt verkündet.
2. Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) Fernabsatzverträge über Online-Benutzeroberflächen abschließen.
- Betroffen: Online-Shops für Waren, Anbieter digitaler Produkte (E-Books, Kurse), Streaming-Dienste und Abo-Modelle.
- Ausgenommen: Reine B2B-Shops (da hier kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht) sowie Verträge, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. maßgefertigte Waren).
3. Technische und optische Anforderungen
Der Gesetzgeber stellt konkrete Bedingungen an die Umsetzung, um „Dark Patterns“ (versteckte Funktionen) zu verhindern:
- Sichtbarkeit: Der Button muss gut sichtbar, dauerhaft verfügbar und leicht zugänglich sein (z. B. im Footer oder im Kundenmenü).
- Ohne Login: Verbraucher müssen den Widerruf auch ohne Anmeldung im Kundenkonto erklären können (wichtig für Gastbesteller).
- Beschriftung: Die Schaltfläche muss eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen“.
Zweistufiger Prozess: - Klick auf den Widerrufs-Button führt zu einer Eingabemaske (Name, Bestellnummer, E-Mail).
Ein zweiter Bestätigungsbutton (z. B. „Widerruf absenden“) schließt den Vorgang ab.
4. Bestätigungspflicht
Sobald ein Kunde den Widerruf über den Button absendet, muss der Händler den Eingang unverzüglich elektronisch bestätigen (in der Regel per automatisierter E-Mail), inklusive des Inhalts der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit.
Was Du jetzt tun solltest
Auch wenn die Pflicht erst im Juni 2026 greift, ist eine frühzeitige Vorbereitung ratsam:
- Shopsystem prüfen: Kontaktiere Deinen Systemanbieter, um zu klären, wann entsprechende Plugins oder Updates zur Verfügung stehen.
- Rechtstexte aktualisieren: Die Widerrufsbelehrung muss ab dem Stichtag zwingend einen Hinweis auf den neuen Button enthalten. Auch die Datenschutzerklärung muss angepasst werden (Informationspflicht über die Datenerhebung im Widerrufsprozess).
- Sanktionen vermeiden: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 € (oder bei großen Unternehmen bis zu 4 % des Jahresumsatzes) sowie kostspielige Abmahnungen.
Wichtig: Aktiviere die neuen Rechtstexte erst punktgenau zum Stichtag, da eine vorzeitige Umstellung ohne technisch funktionsfähigen Button ebenfalls abmahngefährdet sein kann.







