Eine geöffnete 3,5"-Festplatte
Nach Untersuchungen des Vernichtungs-Spezialisten Kroll Ontrack nehmen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Vernichtung elektronischer Daten nicht ernst genug. Aus einer Umfrage unter 165 IT-Profis geht hervor, dass fast 75 Prozent der Unternehmen einen Aktenvernichter für alte Dokumente besitzen, aber nur 40 Prozent eine professionelle Lösung zur Vernichtung elektronischer Daten.
Nur eine Minderheit der Betriebe hat eine Regelung für die Entsorgung von defekten und ausgemusterten IT-Geräten. Den Grund dafür hat die Umfrage nicht genau geklärt. Der Hauptgrund ist vermutlich das fehlende Bewusstsein für die Gefahren, die durch nicht gelöschte Daten entstehen können.
Ein weiteres Problem ist die Unwissenheit darüber, dass eine Datenlöschung nur über die integrierten Funktionen von IT-Geräten meist nicht sicher ist. Bei Festplatten zum Beispiel werden Dateien meist nur aus dem Verzeichnis (Inhaltsangabe) entfernt und zum Überschreiben freigegeben, verbleiben jedoch bis zum evtl. Überschreiben unverändert auf dem Datenträger.
Um Daten endgültig zu löschen, sollte ein professioneller Dienstleister beauftragt werden. Mit speziellen Programmen oder mit der Zerlegung und physikalischen Zerstörung der Datenträger werden wichtige Daten unwiederbringlich zerstört.
Während wir in Europa über die verpflichtende Platzierung von Buttons in vorgeschriebenen Farben diskutieren, haben Google und Microsoft still und leise eine technologische Bombe gezündet: WebMCP. Das Protokoll wurde bereits in Chrome 146 (Preview) integriert und markiert den Beginn des „Agentic Web“.
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Man könnte fast meinen, die EU-Kommission halte jeden kleinen Webshop-Betreiber für ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung und einem Heer von Software-Entwicklern. Das „Easy-in, Easy-out“-Prinzip und die neuen Gewährleistungs-Labels klingen auf dem Papier nach modernem Verbraucherschutz. In der Praxis sind sie jedoch vor allem eines: ein Schlag ins Gesicht für den digitalen Mittelstand.
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Neben dem Widerrufs-Button kommt mit dem EU-Gewährleistungslabel (oft auch als „Garantie-Label“ bezeichnet) eine weitere visuelle Pflicht auf Online-Händler zu. Die Regelung entspringt der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EU 2024/825) und soll für mehr Transparenz bei der Langlebigkeit von Produkten sorgen.
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