Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
Anzuwenden ab 25. Mai 2018
Die Folgen bei Nichtbeachtung der Verordnung sind in der EU regional unterschiedlich. Während in Deutschland Abmahnwellen und hohe Strafen zu befürchten sind, werden in Österreich nur besonders hartnäckige Täter belangt. Mehr hierzu
Sollten Sie sich zur DSGVO noch nicht informiert haben, lesen Sie bitte diese kurze Zusammenfassung durch und folgen Sie den Links!
Die Bestrebungen zum Schutz privater Daten sind zu begrüssen. Leider schiesst der Gesetzgeber stark über das Ziel hinaus und initiiert damit ein Konjunkturprogramm für Juristen - zum Nachteil der Gewerbetreibenden.
Bitte beachten Sie, dass ich KEINE Rechtsberatung leisten kann und darf. Ich unterstütze Sie selbstverständlich gerne bei der technischen Umsetzung der Anforderungen. Für die Rechtskonformität Ihrer Website sind Sie selbst verantwortlich. Um branchenspezifische Details zu berücksichtigen, empfehle ich eine entspr. Anfrage bei Ihrem Branchenverband.
Wenn Sie Bilder und Videos im Internet (Website, soziale Medien, etc.) veröffentlichen, auf welchen Personen abgebildet sind, müssen Sie von allen Personen auf den Bildern die Zustimmung zur Veröffentlichung einholen. Ausnahme: Sie arbeiten für die Presse. Ob dies auch für Bilder gilt, die vor dem 25. Mai 2018 online gestellt wurden, ist eher unwahrscheinlich, aber derzeit noch unklar.
Jede Website benötigt eine Datenschutzerklärung. Die DSGVO regelt viele Punkte inhaltlich und formal anders als die bisherigen Vorschriften. So muss z.B. für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung benannt werden. Also, eine neue Datenschutzerklärung erstellen!
Sie dürfen als Vorlage die Datenschutzerklärung meiner Website verwenden. Sie wurde bei eRecht24 erstellt und beinhaltet die wichtigsten Informationen. Für Ihre Zwecke sind Anpassungen erforderlich!
https://www.atimedia.de/de/datenschutz
Eine generelle Verschlüsselungspflicht besteht nicht. Die DSGVO verlangt jedoch eine "angemessene technische Maßnahme" zum Schutz personenbezogener Daten. Das führt faktisch zu einer Verschlüsselungspflicht von (Kontakt- und Anmelde-)Formularen. Auf die Verschlüsselung mit SSL/https habe ich in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen. Spätestens jetzt sollten Sie das Thema nicht mehr ignorieren! Ein Urteil des OLG Köln fordert von Seitenbetreibern, bei Kontakt-Formularen eine Einwilligung der Nutzer zur Speicherung und Verarbeitung der Daten einzuholen. Eine Lösung hierzu folgt.
Soweit ein kurzer Überblick. Weiterführende Informationen gibt es u.a. hier: https://www.e-recht24.de/ratgeber/datenschutz.html
Fragen und Antworten (auch als Video) zur DSGVO
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
Seitenbetreiber, bleib ruhig: DSGVO im Risiko-Check
https://www.drweb.de/...dsgvo-risiko-check/
DSGVO Gesetzestext
https://www.e-recht24.de/dsgvo-gesetz.html
Sie sehen, es gibt keinen Grund zur Panik, aber Sie sollten, falls nicht schon geschehen, unbedingt handeln!
Ihr Attila Cseh
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